Bäckereifachverkäufer/in für Filiale in Köln (Fachverkäufer/in – Lebensmittelhandwerk (Bäckerei)

Bäckereifachverkäufer/in für Filiale in Köln (Fachverkäufer/in – Lebensmittelhandwerk (Bäckerei)

  • Vollzeit
  • Köln

B4

Wir sind eine der bekanntesten Traditionsbäckereien in Köln und haben eine Stelle im Verkauf zu besetzen.

Bäckereifachverkäufer/in für Filiale in Köln (Fachverkäufer/in – Lebensmittelhandwerk (Bäckerei))

Qualifikation: wenigstens vorhandene Berufserfahrung, besser mit abgeschlossener Prüfung als Verkäuferin im Lebensmittel-Handwerk Bäckerei oder Konditorei.

Für uns ist sehr wichtig:

  • Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit, und eine gute Arbeitsauffassung.
  • Die Bereitschaft wechselweise morgens ab 5:30 Uhr in der Frühe bzw. von ca. 12 Uhr bis ca. 18:30 Uhr in der Spätschicht arbeiten zu können, evtl. ist auch nur Spätschicht möglich.
  • Die Bereitschaft im rollierenden Rhythmus auch am Wochenende zu arbeiten.
  • Möglichst Erfahrung aus der Konditorei und, oder Bäckerei.
  • Die seriöse Absicht sich langfristig in bestehende Betriebsstrukturen einzugliedern, um kollegial jeden Tag das Arbeitsaufkommen zu bewältigen.
  • Die ausreichende Beherrschung unserer Sprache in Wort und Schrift.
  • Eine gute Ausstrahlung, gepflegtes Äußeres, sicheres Auftreten,

Zu verrichtende Arbeiten: Wareneingang kontrollieren, Kunden freundlich und kompetent ansprechen, gute Beratungs- und Verkaufsroutine, Broten, Brötchen, Backwaren und Konditoreiprodukte präsentieren, dekorieren und verpacken, Teiglinge abbacken, Torten, Kuchen, Desserts schneiden, Platten herrichten; anspruchsvollen Tee- und Kaffeespezialitäten brühen, Brötchen belegen, Snacks, Kleingerichte herstellen. Ladenkasse und der Kassenberichte führen. Grundkenntnisse müssen vorhanden sein, fehlendes wird vermittelt.

Arbeitsaufkommen: ca.100-140 Std. im Monat . Brutto Std.-Lohn: je nach Qualifikation, nicht unter Konditoren Tarif, der Leistung entsprechend.

Bitte übersenden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung an: info@vermittlung-koeln.de.

Eine Beauftragung wird den Arbeitsuchenden, Arbeitslosen… von der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern finanziell ermöglicht. Selbst Kleinunternehmer die aufstocken, Arbeitsuchend gemeldete Menschen erhalten einen „AVGS Vermittlungsgutschein“, nach 6 Wochen Erwerbslosigkeit besteht sogar ein Rechtsanspruch. In der Zeit von arbeitsuchend gemeldet bis hin zu den 6 Wochen, ist die Ausgabe des AVGS eine Kann-Leistung. Seien Sie freundlich zu Ihrem Sachbearbeiter und bitten Sie um Kooperation und Ausgabe des AVGS, bzw. beantragen Sie ihn verbindlich zur 6. Woche hin.

Wir sind zertifizierte PAV, private Arbeitsvermittler. Wir vermitteln direkt an die Unternehmen, dies kann auch ein Leiharbeitsunternehmen sein. In der Regel versuchen wir es zunächst mit der Vermittlung an die Unternehmen. Bitte geben Sie mit unserer Beauftragung an: gewünschte Arbeitszeit, potentielle Arbeitsorte, ggf. realistische Gehaltsvorstellungen…

Ihr Ansprechpartner: Jochen Geis

Um sich für diesen Job zu bewerben, sende deine Unterlagen per E-Mail an info@vermittlung-koeln.de