Bürokraft m/w Raum Bonn in Vollzeit mit Übernahmegarantie
Für ein mittelständisches Unternehmen im Raum Bonn, tätig im Bereich Maschinenbau, suchen wir – ab dem 01.02.2015 – eine erfahrene
Bürokraft m/w für einen langfristigen Einsatz mit garantierter Übernahme durch unseren Kunden
Ihr Einsatzort: Raum Bonn
Ihre Arbeitszeit: Vollzeit, montags bis freitags, von 08:00 – 17:00 Uhr
Ihre Aufgabe
- Unterstützung der Projektingenieure
- Angebots- und Rechnungserstellung
- Erstellung der Korrespondenz
- Terminverfolgung
- allg. Bürotätigkeiten
- Bedienung der Telefonanlage
- Empfang und Gästebewirtungen
Ihre Voraussetzungen:
- abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf und/oder vergleichsweise langfristige Berufserfahrung
- Selbstständige Arbeitsweise, strukturiert und sorgfältig
- Teamfähigkeit
- Organisationsstärke
- hohe Kommunikationsstärke
- gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- gute Kenntnisse in den Office-Programmen
- Kenntnisse in SAP, SAGE oder vergleichbares von Vorteil
- technisches Verständnis von Vorteil
Wir bieten Ihnen:
- eine langfristige Tätigkeit in einem renommierten Unternehmen mit garantierter Übernahme durch unseren Kunden
- leistungsgerechte Bezahlung nach Tarif und Ihrer Qualifikation
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- die Möglichkeit über uns ein JOB-Ticket zu beziehen
Bitte übersenden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung an: info@vermittlung-koeln.de.
Wir können unsere Arbeit nur nach einer erfolgten Beauftragung aufnehmen. In der Regel beziehen sich unsere Stellenausschreibungen auf wenige Stellen, da die Bewerberzahl fast immer höher ist, werden wir alle Bewerberinnen und Bewerber in ähnliche Stellenausschreibungen vorstellen, sofern sie uns beauftragt haben.
Eine Beauftragung wird den Arbeitsuchenden, Arbeitslosen… von der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern finanziell ermöglicht. Selbst Kleinunternehmer die aufstocken, Arbeitsuchend gemeldete Menschen erhalten einen „AVGS Vermittlungsgutschein“, nach 6 Wochen Erwerbslosigkeit besteht sogar ein Rechtsanspruch. In der Zeit von arbeitsuchend gemeldet bis hin zu den 6 Wochen, ist die Ausgabe des AVGS eine Kann-Leistung. Seien Sie freundlich zu Ihrem Sachbearbeiter und bitten Sie um Kooperation und Ausgabe des AVGS, bzw. beantragen Sie ihn verbindlich zur 6. Woche hin.
Andere Formen der Beauftragung sind:
Unternehmensbeauftragung in der Regel bemessen nach dem Bruttomonatsgehalt, gestaffelt mit den Faktoren 0,5 – 6 je nach Qualifikation, Dringlichkeit und Relevanz.
Die private Beauftragung der Arbeitsuchenden (kommt für alle in Frage, die keinen AVGS zu unserer Beauftragung erhalten) wird von uns bislang mit einer pauschalen Provision von 30% eines Bruttomonatsgehaltes verrechnet. Absehbar wird dies modifiziert werden.
Wir sind zertifizierte PAV, private Arbeitsvermittler. Wir vermitteln direkt an die Unternehmen, dies kann auch ein Leiharbeitsunternehmen sein. In der Regel versuchen wir es zunächst mit der Vermittlung an die Unternehmen. Bitte geben Sie mit unserer Beauftragung an: gewünschte Arbeitszeit, potentielle Arbeitsorte, ggf. realistische Gehaltsvorstellungen…
Ihre Ansprechpartner: Jochen Geis
Um sich für diesen Job zu bewerben, sende deine Unterlagen per E-Mail an info@medienservice-geis.de