Hygienefachkraft (m/w) Rhein-Sieg-Kreis
Die beste Grundlage für unseren leistungsstarken und zukunftssicheren Trägerverbunde, die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH (GFO), sind unsere fachlich und menschlich hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere ökonomische Basis. Um dies auch zukünftig gewährleisten zu können, suchen wir zur Verstärkung des Zentralbereichs für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zum nächstmöglichen Zeitpunkt Sie, eine/n
Hygienefachkraft (m/w)
für den Zentralbereich Hygiene der GFO für mehrere Standorte im Bonner und Rhein-Sieg-Kreis sowie im Bergischen- und Oberbergischen Kreis
Ihr Profil
- erfolgreich absolvierte Ausbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in und eine abgeschlossene Weiterbildung als Hygienefachkraft, bzw. kann die Ausbildung angeboten werden
- Teamfähigkeit, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Planungs- und Organisationstalent, Überzeugungsgeschick sowie Durchsetzungsvermögen
- Freude an der Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsgruppen
- Interesse am Aufbau eines Gesamtkonzeptes der Krankenhaushygiene des Trägerverbundes
- sicherer Umgang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien sowie der EDV
- Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKWs
- Identifikation mit der christlich-caritativen Zielsetzung eines katholischen Trägers
Ihre Chance auf
- einen attraktiven und interessanten Arbeitsplatz mit einer anspruchsvollen Aufgabe
- ein unbefristetes Dienstverhältnis
- Unterstützung bei Ihrer Fort- und Weiterbildung
- eine Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR), die u. a. eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung beinhaltet
Bitte übersenden Sie innerhalb von drei Wochen Ihre aussagefähige Bewerbung an: info@vermittlung-koeln.de.
Wir können unsere Arbeit nur nach einer erfolgten Beauftragung aufnehmen. In der Regel beziehen sich unsere Stellenausschreibungen auf wenige Stellen, da die Bewerberzahl fast immer höher ist, werden wir alle Bewerberinnen und Bewerber in ähnliche Stellenausschreibungen vorstellen, sofern sie uns beauftragt haben.
Eine Beauftragung wird den Arbeitsuchenden, Arbeitslosen… von der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern finanziell ermöglicht. Selbst Kleinunternehmer die aufstocken, Arbeitsuchend gemeldete Menschen erhalten einen „AVGS Vermittlungsgutschein“, nach 6 Wochen Erwerbslosigkeit besteht sogar ein Rechtsanspruch. In der Zeit von arbeitsuchend gemeldet bis hin zu den 6 Wochen, ist die Ausgabe des AVGS eine Kann-Leistung. Seien Sie freundlich zu Ihrem Sachbearbeiter und bitten Sie um Kooperation und Ausgabe des AVGS, bzw. beantragen Sie ihn verbindlich zur 6. Woche hin.
Andere Formen der Beauftragung sind:
Unternehmensbeauftragung in der Regel bemessen nach dem Bruttomonatsgehalt, gestaffelt mit den Faktoren 0,5 – 6 je nach Qualifikation, Dringlichkeit und Relevanz.
Die private Beauftragung der Arbeitsuchenden (kommt für alle in Frage, die keinen AVGS zu unserer Beauftragung erhalten) wird von uns bislang mit einer pauschalen Provision von 30% eines Bruttomonatsgehaltes verrechnet. Absehbar wird dies modifiziert werden.
Wir sind zertifizierte PAV, private Arbeitsvermittler. Wir vermitteln direkt an die Unternehmen, dies kann auch ein Leiharbeitsunternehmen sein. In der Regel versuchen wir es zunächst mit der Vermittlung an die Unternehmen. Bitte geben Sie mit unserer Beauftragung an: gewünschte Arbeitszeit, potentielle Arbeitsorte, ggf. realistische Gehaltsvorstellungen…
Ihr Ansprechpartner: Jochen Geis
Um sich für diesen Job zu bewerben, sende deine Unterlagen per E-Mail an info@vermittlung-koeln.de