Luftsicherheitskontrollkräfte Fracht (m/w) Köln-Bonn

Luftsicherheitskontrollkräfte Fracht (m/w) Köln-Bonn

Wir suchen zum 01.09.2016 mehrere

Luftsicherheitskontrollkräfte Fracht (m/w)
zum Einsatz am Flughafen Köln/Bonn.

Unser Unternehmen bietet Ihnen eine langfristige und sichere Beschäftigung mit hervorragenden Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten sowie weit übertarifliche Bezahlung.

Ihre Aufgaben:

  • Luftfrachtkontrolle mittels X-Ray und Sniffer-Kontrolltechnik
  • Einhaltung von Sicherheits-, Qualitäts- und Leistungsstandards
  • Führen des Berichtswesens, Verfassen von Vorfallsberichten

Qualifikationen/Voraussetzungen:

  • Eine abgeschlossene Ausbildung als Luftsicherheitskontrollkraft mit Befähigungszeugnis „Fracht“ nach § 9 LuftSiG (zwingend erforderlich)
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Keine Vorstrafen/ einwandfreier Leumund
  • Überzeugende Kommunikationsfähigkeit und gepflegtes, freundliches Auftreten
  • Flexibilität bzgl. Wechselschichtarbeiten
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

Wir suchen Mitarbeiter für eines der bedeutendsten Sicherheitsunternehmen in Deutschland, welches qualitativ hochwertige Sicherheitsdienstleistungen in allen Bereichen der Sicherheit erfolgreich erbringt. Unser Partner verzeichnet einen stetigen Zuwachs an Mitarbeitern. Auf Grund der stabilen Entwicklung in diesem Bereich und unserer bundesweiten Tätigkeit, wird sich dieser Trend auch in Zukunft weiter fortsetzen.
Sind Sie flexibel und bereit für eine neue Herausforderung?

Bitte übersenden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung an: info@vermittlung-koeln.de.
Stichwort: 0816LSKK

Wir können unsere Arbeit nur nach einer erfolgten Beauftragung aufnehmen. In der Regel beziehen sich unsere Stellenausschreibungen auf wenige Stellen, da die Bewerberzahl fast immer höher ist, werden wir alle Bewerberinnen und Bewerber in ähnliche Stellenausschreibungen vorstellen, sofern sie uns beauftragt haben.
Eine Beauftragung wird den Arbeitsuchenden, Arbeitslosen… von der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern finanziell ermöglicht. Selbst Kleinunternehmer die aufstocken, Arbeitsuchend gemeldete Menschen erhalten einen „AVGS Vermittlungsgutschein“, nach 6 Wochen Erwerbslosigkeit besteht sogar ein Rechtsanspruch. In der Zeit von arbeitsuchend gemeldet bis hin zu den 6 Wochen, ist die Ausgabe des AVGS eine Kann-Leistung. Seien Sie freundlich zu Ihrem Sachbearbeiter und bitten Sie um Kooperation und Ausgabe des AVGS, bzw. beantragen Sie ihn verbindlich zur 6. Woche hin.

Andere Formen der Beauftragung sind:
Unternehmensbeauftragung in der Regel bemessen nach dem Bruttomonatsgehalt, gestaffelt mit den Faktoren 0,5 – 6 je nach Qualifikation, Dringlichkeit und Relevanz.
Die private Beauftragung der Arbeitsuchenden (kommt für alle in Frage, die keinen AVGS zu unserer Beauftragung erhalten) wird von uns bislang mit einer pauschalen Provision von 30% eines Bruttomonatsgehaltes verrechnet. Absehbar wird dies modifiziert werden.

Wir sind zertifizierte PAV, private Arbeitsvermittler. Wir vermitteln direkt an die Unternehmen, dies kann auch ein Leiharbeitsunternehmen sein. In der Regel versuchen wir es zunächst mit der Vermittlung an die Unternehmen. Bitte geben Sie mit unserer Beauftragung an: gewünschte Arbeitszeit, potentielle Arbeitsorte, ggf. realistische Gehaltsvorstellungen…

Ihr Ansprechpartner: Jochen Geis

Um sich für diesen Job zu bewerben, sende deine Unterlagen per E-Mail an info@vermittlung-koeln.de