Steuerfachangestellte/r in Bonn mit Übernahmeoption

Steuerfachangestellte/r in Bonn mit Übernahmeoption

  • Vollzeit
  • Bonn

Wir suchen für einen renomierten Steuerberater in Bonn ab sofort eine/n

Steuerfachangestellten

Eine spätere Übernahme bei Eignung ist geplant.

Ihr Einsatzort: Bonn
Ihre Arbeitszeit: Vollzeit

Ihre Aufgabe:

  • Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Gewinnermittlung
  • Steuererklärung

Ihre Voraussetzungen:

  • erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Steuerfachbereich
  • mehrjährige Berufserfahrung in der Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • absolute Zuverlässigkeit und präzise Arbeitsweise,
  • gute Office-Kenntnisse, Datev-Kenntnisse
  • Erfahrung im Umgang mit Datenbanken
  • Organisationsgeschick, Koordinierungsfähigkeiten sowie Teamfähigkeit und Serviceorientierung setzen wir genau so voraus wie ein gepflegtes Erscheinungsbild und gute Umgangsformen.

Das bieten wir Ihnen:

  • einen langfristigen Einsatz in einem renommierten Unternehmen
  • leistungsgerechte Bezahlung nach Tarif BAP/DGB und persönlicher Qualifikation
  • die Möglichkeit über uns ein Jobticket zu beziehen
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld

Bitte übersenden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung an: info@vermittlung-koeln.de.

Wir können unsere Arbeit nur nach einer erfolgten Beauftragung aufnehmen. In der Regel beziehen sich unsere Stellenausschreibungen auf wenige Stellen, da die Bewerberzahl fast immer höher ist, werden wir alle Bewerberinnen und Bewerber in ähnliche Stellenausschreibungen vorstellen, sofern sie uns beauftragt haben.
Eine Beauftragung wird den Arbeitsuchenden, Arbeitslosen… von der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern finanziell ermöglicht. Selbst Kleinunternehmer die aufstocken, Arbeitsuchend gemeldete Menschen erhalten einen „AVGS Vermittlungsgutschein“, nach 6 Wochen Erwerbslosigkeit besteht sogar ein Rechtsanspruch. In der Zeit von arbeitsuchend gemeldet bis hin zu den 6 Wochen, ist die Ausgabe des AVGS eine Kann-Leistung. Seien Sie freundlich zu Ihrem Sachbearbeiter und bitten Sie um Kooperation und Ausgabe des AVGS, bzw. beantragen Sie ihn verbindlich zur 6. Woche hin.

Andere Formen der Beauftragung sind:
Unternehmensbeauftragung in der Regel bemessen nach dem Bruttomonatsgehalt, gestaffelt mit den Faktoren 0,5 – 6 je nach Qualifikation, Dringlichkeit und Relevanz.
Die private Beauftragung der Arbeitsuchenden (kommt für alle in Frage, die keinen AVGS zu unserer Beauftragung erhalten) wird von uns bislang mit einer pauschalen Provision von 30% eines Bruttomonatsgehaltes verrechnet. Absehbar wird dies modifiziert werden.

Wir sind zertifizierte PAV, private Arbeitsvermittler. Wir vermitteln direkt an die Unternehmen, dies kann auch ein Leiharbeitsunternehmen sein. In der Regel versuchen wir es zunächst mit der Vermittlung an die Unternehmen. Bitte geben Sie mit unserer Beauftragung an: gewünschte Arbeitszeit, potentielle Arbeitsorte, ggf. realistische Gehaltsvorstellungen…

Ihre Ansprechpartner: Jochen Geis

Um sich für diesen Job zu bewerben, sende deine Unterlagen per E-Mail an info@medienservice-geis.de