Küchenhilfe / Spüler (m/w)

Küchenhilfe / Spüler (m/w)

  • Vollzeit
  • Koblenz

Lust auf Karriere, Aufstiegsmöglichkeit und Weiterbildung?
Interesse an Teamarbeit, Fortbildung und Spaß bei der Arbeit?

Dann sind Sie bei uns richtig.

Wir sind ein Restaurant und Hotel wo der Gast gerne willkommen ist. Unseren Mitarbeiten offerieren wir ein Seminarangebot auf unsere Kosten. Es erwartet Sie eine tolle Stimmung im Team . und ein einzigartiges Engagement. Unsere Positionen warten auf talentierte Bewerber/innen, die mit den angebotenen Fortbildungsmaßnahmen noch mehr Fachwissen erlangen können und die Ausbildung in allen Sparten des Restaurants erlernen können was auch bei der Prüfung verlangt wird.

Küchenhilfe / Spüler (m/w)

  • Wir suchen dynamische Mitarbeiter / in für den Küchen und Spülbereich,
  • Mithilfe in der kalten Küche und in der Spülküche .
  • Wichtig ist Zuverlässigkeit und Pflichtbewußtsein sowie ein dynamischer Arbeitsstil
  • Wir bieten eine Dauerstellung in einem jungen Team mit 5 Tage Woche.
  • Deutschkenntnisse sind erforderlich
  • Kost und Unterkunft im Hause möglich mit kostenfreien Wlan TV und Dusche, WC auf dem Zimmer.
  • Waschmaschinennutzung gegen Gebühr.
  • günstige Verkehrslage zum Zentrum direkt mit Bus erreichbar.
  • 5 Tage Woche, Unterkunft möglich auf Dauer oder Übergangslösung.

Bitte übersenden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung an: info@vermittlung-koeln.de.

Wir können unsere Arbeit nur nach einer erfolgten Beauftragung aufnehmen. In der Regel beziehen sich unsere Stellenausschreibungen auf wenige Stellen, da die Bewerberzahl fast immer höher ist, werden wir alle Bewerberinnen und Bewerber in ähnliche Stellenausschreibungen vorstellen, sofern sie uns beauftragt haben.
Eine Beauftragung wird den Arbeitsuchenden, Arbeitslosen… von der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern finanziell ermöglicht. Selbst Kleinunternehmer die aufstocken, Arbeitsuchend gemeldete Menschen erhalten einen „AVGS Vermittlungsgutschein“, nach 6 Wochen Erwerbslosigkeit besteht sogar ein Rechtsanspruch. In der Zeit von arbeitsuchend gemeldet bis hin zu den 6 Wochen, ist die Ausgabe des AVGS eine Kann-Leistung. Seien Sie freundlich zu Ihrem Sachbearbeiter und bitten Sie um Kooperation und Ausgabe des AVGS, bzw. beantragen Sie ihn verbindlich zur 6. Woche hin.

Andere Formen der Beauftragung sind:
Unternehmensbeauftragung in der Regel bemessen nach dem Bruttomonatsgehalt, gestaffelt mit den Faktoren 0,5 – 6 je nach Qualifikation, Dringlichkeit und Relevanz.
Die private Beauftragung der Arbeitsuchenden (kommt für alle in Frage, die keinen AVGS zu unserer Beauftragung erhalten) wird von uns bislang mit einer pauschalen Provision von 30% eines Bruttomonatsgehaltes verrechnet. Absehbar wird dies modifiziert werden.

Wir sind zertifizierte PAV, private Arbeitsvermittler. Wir vermitteln direkt an die Unternehmen, dies kann auch ein Leiharbeitsunternehmen sein. In der Regel versuchen wir es zunächst mit der Vermittlung an die Unternehmen. Bitte geben Sie mit unserer Beauftragung an: gewünschte Arbeitszeit, potentielle Arbeitsorte, ggf. realistische Gehaltsvorstellungen…

Ihr Ansprechpartner: Jochen Geis

Um sich für diesen Job zu bewerben, sende deine Unterlagen per E-Mail an info@medienservice-geis.de